Darauf müssen Sie beim Grundstückskauf in Spanien achten

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen ein Grundstück auf Mallorca zu kaufen, haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt. Angefangen bei der Klassifizierung von Grundstücken, über die Kosten eines Kaufs oder Verkaufs gibt es einige Besonderheiten, die es in Spanien zu beachten gilt. Vor allem wenn Sie ein Grundstück kaufen, um zu bauen treffen Sie eine recht langfristige Entscheidung und daher wollen wir sichergehen, dass Sie über alle wichtigen Aspekte informiert sind.

Was ist ausschlaggebend?

Ganz grundlegend ist es wichtig, den Unterschied zwischen städtischem und ländlichem Bauland zu kennen. Während sich städtische Bauflächen im Stadtgebiet einer Gemeinde befinden und sowohl an das öffentliche Netz, Strom- und Wasserversorgung sowie Post und Müllabfuhr angeschlossen sind, ist dies bei ländlichen oder rustikalen Bauflächen außerhalb des Stadtgebiets nicht der Fall. Neben den Versorgungsleistungen ist der wichtigste Unterschied die Nutzung. Die Nutzung rustikaler Grundstücke ist auf die Landwirtschaft oder Viehzucht beschränkt und daher nicht als Wohnfläche gedacht. Aus diesem Grund ist der Bau einer Ferienvilla nur unter Beachtung bestimmten Bauvorschriften möglich.

Was ist zu prüfen?

Sobald Sie sich also entschieden haben, ein städtisches oder rustikales Grundstück zu kaufen, stellt sich die Frage, welche Aspekte zu prüfen sind.

Auf Mallorca gibt es viele Schutzgebiete, die nicht bebaut werden dürfen. Für viele weitere Gebiete gelten besondere städtebauliche Beschränkungen. Hier ist genau zu überprüfen, ob das ausgesuchte Grundstück oder ein Teil des Grundstücks bebaubar ist, oder ob es Einschränkungen bei den baulichen Bedingungen gibt. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass in Spanien die Nachbarn eines zum Verkauf stehenden Grundstücks immer das Vorkaufsrecht haben.

Sollten Sie die endgültige Entscheidung getroffen haben das Grundstück zu kaufen, kommen wir zu den bürokratischen Fragen. Welche Dokumente werden zum Kauf oder Verkauf eines Grundstücks benötigt?

  • Die Eigentumsurkunde ist unverzichtbar und der Verkäufer muss dem potenziellen Käufer eine Kopie zur Verfügung stellen können
  • Beschreibende und grafische Katasternachweise. Der Grundstückseigentümer oder der Notar kann die beschreibende und grafische Katasterbescheinigung des Grundstücks beim Grundbuchamt anfordern. Die Grenzen und Oberfläche eines Grundstücks können mit Karten und Luftaufnahmen auf den Internetseiten des Katasters überprüft werden
  • Einfacher Hinweis vom Grundbuchamt, um die Eigentumsverhältnisse des Verkäufers und mögliche Lasten des Grundstücks zu überprüfen
  • Bescheinigung über Bewässerungsrechte bei städtischen Grundstücken, welches der Eigentümer bei der Bewohnervereinigung anfordern kann

Eine Bescheinigung über eine eventuelle Bebauung des Grundstücks. Ob städtisches oder ländliches Grundstück; falls das Grundstück bebaut ist und dies nicht in der Eigentumsurkunde vermerkt ist, wäre es ratsam eine Bescheinigung über die Existenz eines Hauses zu erhalten. Dieses Dokument kann von einem professionellen Gutachter erstellt werden, der die Fläche und das Alter des Hauses bescheinigt. Vor allem bei rustikalen Grundstücken ist dies wichtig, da Sie hiermit ein neues Haus mit den vorher bereits bebauten Quadratmeter errichten können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Informationen formell in den Kaufverträgen festgehalten werden, um die Lizenz für das Gebäude zu erhalten.

Welche Kosten fallen an?

Bevor es allerdings zum (Ver-)Kauf kommt, sollte man sich über die anfallenden Kosten im Klaren sein. Zum einen fällt die Kaufsteuer beim Grundstückswiederverkauf an – ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales Onerosas). Diese richtet sich nach dem Verkaufspreis des Grundstücks:

  • Verkaufspreis bis 400.000 € –  die ITP beträgt 8 %
  • Verkaufspreis von 400.001€ bis 600.000 € – die ITP beträgt 9 %
  • Verkaufspreis von 600.001€ bis 1.000.000 € – die ITP beträgt 10 %
  • Verkaufspreis ab 1.000.000 € – die ITP beträgt 11 %

Ist der Verkäufer des Grundstücks eine Firma ist (SL), dann entfällt die Grunderwerbssteuer (ITP), dafür wird 21 % IVA (Mehrwertsteuer) erhoben. Darüber hinaus wird eine Stempelsteuer von 1,5 % erhoben – AJD (Actos Jurídicos Documentados). Zum Schluss fallen die Notargebühren und die Kosten der Ummeldung an.

In jedem Fall stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, sollten Sie mit dem Gedanken spielen, ein Grundstück auf Mallorca zu kaufen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und unsere qualifizierten Grundstücksmakler werden sich mit Ihrem Anliegen vertraut machen.

 

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